Händler und Konsumenten fordern Gleichstellung von KN95 und FFP2-Masken nach bayrischem Vorbild.
Trotz intensiver Bemühungen ist es dem Gesundheitsministerium bislang nicht gelungen, eine Schlechterstellung der KN95-Masken gegenüber FFP2-Masken ausreichend zu rechtfertigen. Mit einer Twitter-Meldung entwertet das Ministerium über Nacht Lagerbestände beim Handel und den Konsumenten.
Der Verordnungstext vom 21.01.2021 betreffend der zulässigen Verwendung von Schutzmasken im Handel und den öffentlichen Verkehrsmitteln liest sich eigentlich ganz einfach: “Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske“. (Quelle)
Am 25.01.2021 sorgte eine Präzisierung aus dem Gesundheitsministerium: “KN95-Masken nicht zulässig” jedoch für massives Aufsehen. Noch am gleichen Tag folgte ein Teilrückzieher von Bundesminister Anschober, der für weitere Verwirrung sorgte:
In Folge versuchten nun er und sein Pressesprecher zu erklären, welcher Teil der KN95-Masken nun einer FFP2-Maske gleichzusetzen sind: “Konsumenten sollten darauf achten, dass mindestens zwei der folgenden Merkmale erfüllt sein müssen: ausdrückliche Bezeichnung als FFP2-Maske, CE-Zeichen, EN-Kennzeichnung oder eine vierstellige Nummer zur Identifikation des zertifizierenden Testinstituts.”
(Tweet von BM Anschober, 25.01.2021)
Altbestände über Nacht wertlos
Bis 30.09.2020 durften KN95-Masken importiert und aufgrund der Versorgungsknappheit ohne CE-Kennzeichnung verkauft werden. Ab dem 1. Oktober 2020 müssen alle partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken) ausnahmslos wieder den Anforderungen der europäischen PSA-Verordnung entsprechen. Damit endet eine Sonderzulassung aufgrund der Corona-Pandemie.
Die Lagerbestände der alten KN95-Masken ohne europäische Zulassung dürfen jedoch noch abverkauft werden. Das bestätigte auf Anfrage die Wirtschaftskammer Wien.
Mit der Aussage des Ministeriums, dass nur KN95-Masken mit europäischer Kennzeichnung der Verordnung entsprechen, dürfen jene Masken ohne EU-Zertifizierung praktisch nur mehr als Mund-Nasen-Schutz verwendet werden.
Angesichts der angekündigten Maskenpflicht hatten jedoch zahlreiche Konsumenten bei den Abverkaufs-Angeboten zugegriffen. Konsumenten und Handel sitzen nun auf wertlos gewordenen Masken. Der Unmut zeigt sich nicht zuletzt in den Reaktionen in den sozialen Medien.
Gesundheitsministerium soll klarstellen
Eine offizielle Stellungnahme der WKO war trotz zahlreicher Gespräche und Rückfragen nicht zu erhalten. Es wurde auf das Gesundheitsministerium verwiesen.
Sind KN95 und FFP2 äquivalent?
Die Schlechterstellung der chinesischen Norm der KN95-Masken gegenüber der europäischen Norm für FFP2-Masken (EN 149:2001+A1:2009) ist für viele nicht nachvollziehbar, da beide Normen eine Filterleistung von mindestens 94% vorschreiben.
Wie die Tiroler Tageszeitung heute berichtet, vertritt u.a. der Volksanwalt Werner Amon (ÖVP) diese Meinung: „Laut unserer Rechtsmeinung besteht die Äquivalenz. Im Frühjahr ist das in einer anderen Verordnung des Gesundheitsressorts festgelegt worden. Eine Änderung wurde nicht verlautbart.“
Ganz klar handhabt Bayern die im deutschen Bundesland bereits seit 18. Jänner 2021 geltende Maskenpflicht. Das bayrische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sieht KN95-Masken als mindestens gleichwertig zu FFP-Masken an:
Opposition empört
SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher zu Stadtpolitik Wien:
Eine Anfrage an die Pressestelle des Gesundheitsministeriums betreffend der Verwendung von Altbeständen blieb bis zum Redaktionsschluß unbeantwortet.