Was geschah eigentlich mit den Verkaufserlösen nach dem Verkauf des Heumarkt-Grundstücks durch den Stadterweiterungsfonds an “Buntes Wohnen” im Jahr 2008?
Alles rechtens?
Anders als der Name suggeriert, war der Wiener Stadterweiterungsfonds nicht in der Stadt Wien angesiedelt, sondern im Bund, genauer im Innenministerium. Dort wurde das Fondsvermögen von einem Geschäftsführer und vom Direktorium, das sich aus 3 leitenden Beamten zusammensetzte, verwaltet. Viel war nicht mehr zu tun, lediglich 3 Objekte umfasste noch das Fondsvermögen, das zwischen 2005 und 2008 verkauft wurde: ein Grundstück auf der Mölker Bastei, eine Wohnung in der Postgasse und als wertvollsten Posten: das Heumarkt-Areal.
Der Stadterweiterungsfonds war ein Überbleibsel aus der Monarchie. Vor 150 Jahren wurde er zur Errichtung der Bauten auf der Ringstraße und der Abwicklung der damit verbundenen Grundstücksgeschäfte eingerichtet. Der Fondszweck lag entsprechend in der Finanzierung der Errichtung und Erhaltung öffentlicher Bauten in Wien.
Wie der Rechnungshof in seinem Bericht 2013/4 schreibt, stammten die finanziellen Mittel für die Spendentätigkeit des Stadterweiterungsfonds im Wesentlichen aus dem Verkauf der Liegenschaft Am Heumarkt in der Höhe von 4,20 Mio. EUR.
Zwischen 2005 und 2012 wurden rd. 3,81 Mio EUR an Spenden ausbezahlt. Wie ein Auszug der Spendenliste zeigt, haben diese mit der Errichtung und Erhaltung von Gebäuden wenig zu tun, wie das Transkript des ORF-Reports vom 09.07.2013 zeigt:
Besonders religiöse Einrichtungen müssen sich über die Spendentätigkeit gefreut haben: mit 939.000 EUR entfiel auf sie rd. ein Viertel der Spenden. Diese und weitere Spenden erfolgten lt. Ansicht des Rechnungshofs satzungswidrig.
Für die besonderen Verdienste um die römisch-katholische Kirche wurden den 4 hochrangigen Mitarbeitern des Innenministeriums im Jahr 2012 das Ritterkreuz des päpstlichen Silvesterordens, einer der höchsten Auszeichnungen des Papsts an Laien, von Kardinal Schönborn im Beisein von der damaligen Innenministerin Mikl-Leitner und dem damaligen Integrationsstaatsekretär Sebastian Kurz verliehen.
Träger des Silvesterordens haben das Recht, sich die Silvesteruniform schneidern und das Silvesterschwert schmieden zu lassen. Als Extra dürfen sie auf einem Pferd die Treppen zum Petersdom hinaufreiten.
Wie der Standard am 2.8.2019 berichtete, scheint es auch eine persönliche Freundschaft des Fondschefs mit dem Zuständigen von Opus Dei in der Peterskirche geben. Auch mit dem Rektor der Jesuitenkirche sei der Mann befreundet gewesen; der Kirchenmann habe später dessen Kinder getauft und ihn für einen kirchlichen Orden empfohlen.
Aufgrund einer anonymen Anzeige im Juni 2013 begannen die Ermittlungen rund um den Heumarkts. Zum einen wurde der Verkaufserlös als zu niedrig gesehen, zum anderen war die satzungswidrige Verwendung der Verkaufserlöse Gegenstand der Ermittlungen. Es dauerte schließlich 6 Jahre bis die Ermittlungen abgeschlossen wurden.
Wie zahlreiche Medien im Juni berichteten, wurde nun Anklage gegen 2 Sektionschefs, einen pensionierten Sektionschef sowie den Chef des Stadterweiterungsfonds erhoben. Laut – der uns vorliegenden – Mitteilung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vom Juni d.J. wird Anklage wie folgt eingebracht:
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat in der Causa „Stadterweiterungsfonds“ eine Anklageschrift gegen 2 leitende Beamte des Bundesministeriums für Inneres und 2 weitere Personen wegen des Verbrechens der Untreue gem § 153 Abs 1 und 3 zweiter Fall StGB eingebracht.
Konkret lautet der Vorwurf, dass die Angeklagten als Kuratoriumsmitglieder des Wiener Stadterweiterungsfonds entgegen den Bestimmungen der Fondssatzung und dem dort festgelegten Fondszweck – nämlich der Finanzierung der Errichtung und Erhaltung von öffentlichen Gebäuden in Wien – mehreren ihnen nahestehenden Personen und Organisationen Spenden aus dem Vermögen des Wiener Stadterweiterungsfonds gewährten. Dadurch entstand dem Wiener Stadterweiterungsfonds ein Schaden in Höhe von 1.101.486,– Euro.
Weiters hat einer der Angeklagten als Vorgesetzter die zuständige Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Inneres, angewiesen, eine vom Kuratorium des Wiener Stadterweiterungsfonds beschlossene Satzungsänderung unverzüglich bescheidmäßig zu genehmigen, obwohl er wusste, dass diese rechtswidrig und nicht genehmigungsfähig war, weshalb in diesem Fall auch eine Anklage wegen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB erfolgte.
Das Verfahren in Bezug auf die Liegenschaftsverkäufe wurden mit folgender Begründung eingestellt:
Hinsichtlich des Vorwurfs der Untreue im Zusammenhang mit Liegenschaftsverkäufen des Wiener Stadterweiterungsfonds war das Verfahren gegen die Angeklagten mangels Nachweises der subjektiven Tatseite einzustellen.
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