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Billa Franz-Josefs-Bahnhof: Einkauf auch ohne Mundschutz möglich

Seit Montag, 6. April müssen Kunden beim Betreten von Supermärkten einen Gesichtsschutz tragen. Das sieht der Covid-19-Erlass der Regierung vor. Doch was passiert, wenn sich Kunden weigern?

Mittlerweile fallen diejenigen Personen auf, die im Supermarkt keinen Gesichtsschutz tragen. So wie am 9. April 2020, gegen 19h beim Billa am Franz-Josefs-Bahnhof, wo etwa 20 Personen noch schnell Ihren Einkauf erledigen.

Ein junger Mann trägt keinen Mund-Nasen-Schutz, Schal oder Vergleichbares. Er ist auch so hineingekommen, erklärt er auf Nachfrage. Ein Billa-Mitarbeiter bestätigt das: die Tagesvertretung hat das so entschieden.

Ausnahme Billa am Franz-Josefs-Bahnhof?

Die Filiale, die aufgrund Ihrer verlängerten Öffnungszeiten zeitweise regelrecht “gestürmt” wird, verfügt über einen eigenen Security-Dienst.

Man kommt mit dem Security-Mitarbeiter ins Gespräch und erfährt Erstaunliches. Er bestätigt ebenfalls die Weisung vom Chef, Personen, die keinen Mundschutz möchten, einzulassen. Aber nur mehr bis zum Montag, den 13. April. Er berichtet, dass Billa eine Strafe von EUR 700,- zahlen würde. Der Mitarbeiter wird an verschiedenen Standorten eingesetzt, u.a. auch beim Billa am Praterstern und bei Penny. Überraschenderweise sieht die Anweisung dort anders aus: kein Eintritt.

Stellungnahme der REWE

Man erreicht den Rewe-Sprecher Paul Pöttschacher noch später am Abend. Es gilt, Vorgaben an Mitarbeiter in 2.500 Filialen zu kommunizieren und gleichzeitig gibt es Unsicherheiten in der Branche, erklärt er. Bislang gibt es nur einen Erlass der Regierung hinsichtlich des Gesichtsschutzes, eine Verordnung würde es erleichtern, dies auch zu exekutieren. Dies betrifft natürlich auch den Mitbewerb, überall gab es bereits Probleme bei der Durchsetzung der Regelung. “Einige Kunden sind nicht einsichtig”, erklärt er und weist auf die praktischen Problem hin, mit denen Billa-Mitarbeiter dann konfrontiert sind.

Eine Anzeige durch einen anderen Kunden ist übrigens gar nicht möglich, wie eine Exekutivbeamtin erklärt. Hier ist der Magistrat zuständig.

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